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   LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22 B ER   

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https://dejure.org/2023,604
LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22 B ER (https://dejure.org/2023,604)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.01.2023 - L 8 SO 46/22 B ER (https://dejure.org/2023,604)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2023 - L 8 SO 46/22 B ER (https://dejure.org/2023,604)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 6/15 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    30. Juni 2016 (Az. B 8 SO 6/15 R) begründet.

    Die pflegerische Versorgung wird oftmals bei chronischen Erkrankungen in den Vordergrund rücken, hat aber nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB XI wie die Eingliederungshilfe eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zum Ziel (BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 6/15 R - juris Rn. 13, 14).

    Nach diesem Verständnis ist auch die außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V) normativ als ambulante Betreuung anzusehen; zumal der Gesetzgeber anstrebt, die Verbreitung aller ambulanten Betreuungsformen zu unterstützen, die der Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens in Würde dienen (BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 6/15 R - juris Rn. 14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2016 - L 11 KR 487/16

    Krankengeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Durch eine einstweilige Anordnung sollen nur diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Behebung einer aktuellen, mithin gegenwärtig noch bestehenden Notlage erforderlich sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2016 - L 11 KR 487/16 B ER - juris Rn. 11).

    Ein solcher besteht regelmäßig dann nicht, wenn - wie hier in Höhe von 20.943,84 Euro offener Pflegekosten - Bedarfe für vergangene Zeiträume geltend gemacht werden, sondern nur, soweit Leistungen für die Gegenwart oder die nahe Zukunft gefordert werden (Bayerisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - L 11 AS 712/16 B ER - juris Rn. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - L 29 AS 2544/16 B ER - juris Rn. 20; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER - juris Rn. 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2016 - L 11 KR 487/16 B ER - juris Rn. 11).

    Denn durch eine einstweilige Anordnung sollen nur diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Behebung einer aktuellen, mithin gegenwärtig noch bestehenden Notlage erforderlich sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2016 - L 11 KR 487/16 B ER - juris Rn. 11).

  • LSG Bayern, 15.12.2016 - L 11 AS 712/16

    Grundsätzlich kein Anordnungsgrund bei zwischenzeitlicher Leistungsbewilligung

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Ein solcher besteht regelmäßig dann nicht, wenn - wie hier in Höhe von 20.943,84 Euro offener Pflegekosten - Bedarfe für vergangene Zeiträume geltend gemacht werden, sondern nur, soweit Leistungen für die Gegenwart oder die nahe Zukunft gefordert werden (Bayerisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - L 11 AS 712/16 B ER - juris Rn. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - L 29 AS 2544/16 B ER - juris Rn. 20; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER - juris Rn. 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2016 - L 11 KR 487/16 B ER - juris Rn. 11).

    In diesem Fall muss ein gegenwärtiger schwerer, ohne Erlass der einstweiligen Anordnung irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht werden (LSG Bayern, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - L 11 AS 712/16 B ER - juris Rn. 12).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 BvR 2971/06 - juris Rn. 12).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erstattung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Die Kenntnis weiterer Einzelheiten bzw. eines schriftlichen Antrages sei auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 5/15 - juris Rn. 11) nicht erforderlich.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2016 - L 11 KR 259/16

    Kosten für eine Haushaltshilfe; Einstweiliger Rechtsschutz; Entbindungsbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Ein solcher besteht regelmäßig dann nicht, wenn - wie hier in Höhe von 20.943,84 Euro offener Pflegekosten - Bedarfe für vergangene Zeiträume geltend gemacht werden, sondern nur, soweit Leistungen für die Gegenwart oder die nahe Zukunft gefordert werden (Bayerisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - L 11 AS 712/16 B ER - juris Rn. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - L 29 AS 2544/16 B ER - juris Rn. 20; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - L 11 KR 259/16 B ER - juris Rn. 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2016 - L 11 KR 487/16 B ER - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 BvR 2971/06 - juris Rn. 12).
  • LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Aufwendung der Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Vorläufig begehrte Leistungen sind bei einer erfolgreichen Beschwerde im einstweiligen Anordnungsverfahren rückwirkend ab Stellung des Antrags beim Sozialgericht zu gewähren, wenn die Notlage zu diesem Zeitpunkt bereits bestand und weiter andauert, weil die Behebung der Notlage nicht von der Dauer des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens abhängen kann, was vom Hilfebedürftigen nicht zu beeinflussen ist und ihm daher nicht zum Nachteil gereichen darf (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER - juris Rn. 34; Beschluss vom 4. Juni 2008 - L 7 SO 131/07 ER - juris Rn. 38).
  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Vorläufig begehrte Leistungen sind bei einer erfolgreichen Beschwerde im einstweiligen Anordnungsverfahren rückwirkend ab Stellung des Antrags beim Sozialgericht zu gewähren, wenn die Notlage zu diesem Zeitpunkt bereits bestand und weiter andauert, weil die Behebung der Notlage nicht von der Dauer des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens abhängen kann, was vom Hilfebedürftigen nicht zu beeinflussen ist und ihm daher nicht zum Nachteil gereichen darf (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER - juris Rn. 34; Beschluss vom 4. Juni 2008 - L 7 SO 131/07 ER - juris Rn. 38).
  • LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12

    Anteil am Gewinn; Außengesellschaft; Einkommen; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, weil die fehlenden Leistungen der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirken und eine gegenwärtige Notlage begründen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Februar 2017 - L 13 AS 26/17 B ER - juris Rn. 4; Sächsisches LSG, Beschluss vom 16. April 2013 - L 3 AS 1311/12 B ER - juris Rn. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 29 AS 2544/16

    Anforderungen an eine Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 13 AS 628/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2017 - L 13 AS 26/17

    Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende i.R.d.

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